Situation | 
Verhalten von Schülerinnen und Schülern (SuS) | 
Hinweise | 
Im Unterricht | 
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| Handys | müssen während des Unterrichts ausgeschalten sein und dürfen grundsätzlich in keiner Unterrichtsstunde auf oder unter den Tischen liegen. Aufbewahrung in der Schultasche/Handygarage;
 (Notiz ins Klassenbuch, wenn SuS Handy unerlaubt benutzen)  | 
Zuwiderhandlung: Handy von SuS ausschalten lassen!
 Abnahme des Handys bis Ende des Unterrichtstages.  | 
| Trinken | Offene Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit ins Klassen-zimmer genommen werden. Flaschen sollen im Klassenzimmer so aufbewahrt werden, dass sie möglichst nicht umfallen können.
 Zudem dürfen Flaschen nicht auf den Tischen abgestellt werden.  | 
Trinken kann in angemessener Form erlaubt werden.
 Rückgabe der Getränkeflaschen durch SuS  | 
| Essen | ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt; dazu gehören auch Kaugummi und Bonbons.
 Bei Erkältung/Husten nur nach Absprache mit der Lehrkraft.  | 
Kaugummi in den Mülleimer werfen lassen. | 
| Kopfbedeckung | Mützen und Kappen müssen in jedem Fall abgenommen werden. | -/- | 
| Ordnung im Klassenzimmer | Die Lehrkraft der letzten Schulstunde ist im Klassenzimmer zuständig und verantwortlich für:
 – Hochstellen der Stühle, – besenreinen Fußboden, – gesäuberte Tafel, durch Ordnungsdienst – Rückgabe herumstehender Flaschen.  | 
Auf Sauberkeit im Klassenzimmer achten.
 (Ablagen und Schränke kontrollieren) Bitte auch auf geschlossene Fenster achten! (SuS) Licht, Beamer und Dokumentenkamera ausschalten! (Lehrkräfte)  | 
Organisatorisches | 
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| Toilettengänge | –  nur nach Abmeldung bei der Lehrkraft
 – immer nur eine Schülerin oder ein Schüler – nicht kurz nach Unterrichtsbeginn oder vor Unterrichtsende – nicht kurz vor Pausenbeginn oder nach Pausenende  | 
Nach Absprache mit der Lehrkraft, bevorzugt in den Pausen oder in den Zwischenstunden. | 
| Verspätungen | – Unterrichtsbeginn und -ende sind einzuhalten!
 Bei längeren Verspätungen (z.B. Unfall) im Sekretariat anrufen. Anmerkung: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten! 1. Hinweis 2. Gesamte Fehlzeit nachholen lassen! Art. 86 Abs. 1 S. 2 BayEuG erlaubt bei nicht hinreichender Beteiligung des Schülers am Unterricht eine „Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft“.  | 
– SuS müssen bei wiederholten Verspätungen die Fehlzeiten nachholen.
 (mindestens jedoch eine volle U-Stunde; evtl. Zeiten sammeln und außerhalb der regulären Unterrichtszeit mit fachlichen Arbeitsaufträgen nachholen lassen) – Betroffene Lehrkraft soll die Organisation mit dem Klassenleiter absprechen.  | 
| Entschuldigungen
 
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SuS sollen sich bevorzugt vor Unterrichtsbeginn in WebUntis selbst entschuldigen oder müssen im Sekretariat anrufen!
 – . Die Versäumnisbestätigung ist auszufüllen und vom Betrieb unterschreiben zu lassen. – Diese muss spätestens am nächsten Schultag bzw. in der nächsten Blockwoche abgegeben werden, ansonsten zählt das Versäumnis als schuldhaft. Ab dem dritten Fehltag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.  | 
Bei allen schuldhaft versäumten Leistungs-nachweisen wird die Note 6 erteilt (§ 12 Abs. 6 BSO).
 
 Nachholtermine werden i. d. R. für unentschuldigtes Fehlen nicht gegeben.  | 
| Beurlaubung vom Schulbesuch nach
 § 20 BaySchO § 11 BSO  | 
– Anträge auf Unterrichtsbeurlaubungen sind nur vor oder nach dem Unterricht bzw. in der Pause zu stellen.
 – Erholungsurlaub ist grundsätzlich nicht zu gewähren. – Die Klassenleiter dürfen Beurlaubungen bei nebenstehenden Anlässen ohne Rücksprache mit der Schulleitung gewähren. – Ein Antrag auf Beurlaubung ist mit Kenntnis des Ausbildungsbetriebes immer zu stellen! – Für alle Anlässe, die in der rechten Spalte nicht aufgeführt sind, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Hierfür ist aus organisatorischen Gründen ein Vorlauf von mindestens drei Tagen nötig. – Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu legen.  | 
Nachgeholt werden:
 – Führerscheinprüfungen bei mehr als einem halben Tag – Beerdigung, außer bei Eltern, Großeltern und Geschwister – Hausarzttermine Nicht nachgeholt werden: – Familienangelegenheiten bei Verwandtschaft 1. Grades (Hochzeit, Geburt) – Facharzt- und Gerichtstermine (auch Zeuge) – Jugendvertreter -versammlung (Betrieb)  | 
| Beurlaubung vom Schulbesuch bei Kammerprüfung | – Es ist kein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
 – Der Klassenleiter ist rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. – Die Einladung zur Prüfung ist dem Klassenleiter vorzulegen.  | 
–  Eine Nachholung des Unterrichts ist nicht erforderlich.
 – Die Teilnahme an der Prüfung ist vom Klassenleiter zu gewähren!  | 
| Ordnungsdienst | – wird von der Klassenleitung in das digitale Klassentagebuch eingetragen. | – Lehrkräfte sind für die Einhaltung verantwortlich | 
Verhalten außerhalb des Klassenzimmers | 
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| Rauchen | An allen bayerischen Schulen gilt ein generelles Rauchverbot.
 Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten.  | 
Auf Sauberkeit wird geachtet. | 
| Höflichkeit | Wir motivieren SuS, uns freundlich zu grüßen. Höflichkeit schafft eine gute Atmosphäre. | Lehrkräfte haben Vorbildfunktion! | 
Wir bitten alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler die Verhaltensregeln einzuhalten.
Zudem fordern wir alle Lehrkräfte auf, in pädagogischer Eigenverantwortung den Verhaltenskatalog zu beachten und anzuwenden, ganz im Sinne eines reibungslosen Miteinanders!