An beruflichen Schulen können – soweit schulorganisatorisch und unter Beachtung des Gesundheitsschutzes möglich – ausgewählte Klassen beschult werden. Bitte entnehmen Sie alle wichtigen Informationen zum Unterricht in den folgenden Wochen unten stehenden Infoblättern.
Unterrichtsbetrieb ab dem 19.04.21 Ü100
Unterrichtsbetrieb ab dem 12.04.21 Ü100 (NEU)
(Achtung der Beschulungsplan hat sich geändert, da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau über 100 liegt.)
Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 23.03.2021 und 07.04.2021
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist nur mit Nachweis eines – schriftlichen oder elektronischen – negativen Testergebnisses möglich.
Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Zu beachten ist, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis eines negativen Testergebnisses nicht ausreicht.
Die dem negativen Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen bei einer Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Tagesaktuelle (10.04.2021) Inzidenz LK Dingolfing-Landau: 245,1
Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.
Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Schulleitung