SMV

Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. Die Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt.

Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es:

  • in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
  • Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
  • auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
  • Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
  • bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
  • Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.