Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Unterbringung im Schülerwohnheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schülerwohnheim ist während den Ferienzeiten nicht besetzt. Anträge auf Unterbringung im Wohnheim können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Deshalb hier einige Informationen zum Schuljahresanfang:

Die Anreise im Schülerwohnheim Landau ist am ersten Schultag ab 07:00 Uhr möglich.

Sollte es bei der Antragsstellung noch Unklarheiten oder Rückfragen bezüglich der Eintragungen geben bzw. unvollständige Anträge vorliegen, werden die Schülerinnen und Schüler von uns unterstützt und die Dokumente zusammen am ersten Tag ergänzt.

Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Ausbildungsvertrages bei.

Generell haben Schüler*innen einen Anspruch auf Unterbringung, die

  • mehr als 12 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind (ab Verlassen der Wohnung bis Rückkunft) oder
  • die Hin- und Rückfahrt mehr als 3 Stunden beträgt.

Bitte beachten Sie, dass Umschüler*innen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Platz im Schülerwohnheim haben. Ggf. ist eine Aufnahme möglich, sofern die Kosten von einer anderen Dienststelle (z. B. Jobcenter) oder privat übernommen werden.

Alle weiteren Informationen zu den Schülerwohnheimen können Sie diesem Link entnehmen: https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/landkreis/einrichtungen-im-landkreis/schuelerwohnheime-landau/

In dringen Fällen während der Ferienzeit wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Dingolfing Frau Nina Schöpf 08731/87-413.