Wichtige Informationen zur Hans-Glas-Schule

Situation

Verhalten von Schülerinnen und Schülern (SuS)

Hinweise

Im Unterricht

Handys müssen während des Unterrichts ausgeschalten sein und dürfen grundsätzlich in keiner Unterrichtsstunde auf oder unter den Tischen liegen. Aufbewahrung in der Schultasche/Handygarage;

(Notiz ins Klassenbuch, wenn SuS Handy unerlaubt benutzen)

Zuwiderhandlung: Handy von SuS ausschalten lassen!

Abnahme des Handys bis Ende des Unterrichtstages.

Trinken Offene Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit ins Klassen-zimmer genommen werden. Flaschen sollen im Klassenzimmer so aufbewahrt werden, dass sie möglichst nicht umfallen können.

Zudem dürfen Flaschen nicht auf den Tischen abgestellt werden.

Trinken kann in angemessener Form erlaubt werden.

Rückgabe der Getränkeflaschen durch SuS

Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt; dazu gehören auch Kaugummi und Bonbons.

Bei Erkältung/Husten nur nach Absprache mit der Lehrkraft.

Kaugummi in den Mülleimer werfen lassen.
Kopfbedeckung Mützen und Kappen müssen in jedem Fall abgenommen werden. -/-
Ordnung im Klassenzimmer Die Lehrkraft der letzten Schulstunde ist im Klassenzimmer zuständig und verantwortlich für:

–  Hochstellen der Stühle,

–  besenreinen Fußboden,

–  gesäuberte Tafel,  durch Ordnungsdienst

–  Rückgabe herumstehender Flaschen.

Auf Sauberkeit im Klassenzimmer achten.

(Ablagen und Schränke kontrollieren)

Bitte auch auf geschlossene Fenster achten! (SuS)

Licht, Beamer und Dokumentenkamera ausschalten! (Lehrkräfte)

Organisatorisches

Toilettengänge –  nur nach Abmeldung bei der Lehrkraft

–  immer nur eine Schülerin oder ein Schüler

–  nicht kurz nach Unterrichtsbeginn oder vor Unterrichtsende

–  nicht kurz vor Pausenbeginn oder nach Pausenende

Nach Absprache mit der Lehrkraft, bevorzugt in den Pausen oder in den Zwischenstunden.
Verspätungen – Unterrichtsbeginn und -ende sind einzuhalten!

Bei längeren Verspätungen (z.B. Unfall) im Sekretariat anrufen.

Anmerkung:

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten!

1. Hinweis

2. Gesamte Fehlzeit nachholen lassen!

Art. 86 Abs. 1 S. 2 BayEuG erlaubt bei nicht hinreichender Beteiligung des Schülers am Unterricht eine „Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft“.

– SuS müssen bei wiederholten Verspätungen die Fehlzeiten nachholen.

(mindestens jedoch eine volle U-Stunde;

evtl. Zeiten sammeln und außerhalb der regulären Unterrichtszeit mit fachlichen Arbeitsaufträgen nachholen lassen)

– Betroffene Lehrkraft soll die Organisation mit dem Klassenleiter absprechen.

Entschuldigungen

 

SuS sollen sich bevorzugt vor Unterrichtsbeginn in WebUntis selbst entschuldigen oder müssen im Sekretariat anrufen!

–     . Die Versäumnisbestätigung ist auszufüllen und vom Betrieb unterschreiben zu lassen.

–     Diese muss spätestens am nächsten Schultag bzw. in der nächsten Blockwoche abgegeben werden, ansonsten zählt das Versäumnis als schuldhaft. Ab dem dritten Fehltag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Bei allen schuldhaft versäumten Leistungs-nachweisen wird die Note 6 erteilt (§ 12 Abs. 6 BSO).

 

Nachholtermine werden i. d. R. für unentschuldigtes Fehlen nicht gegeben.

Beurlaubung vom Schulbesuch nach

§ 20 BaySchO

§ 11 BSO

– Anträge auf Unterrichtsbeurlaubungen sind nur vor oder nach dem Unterricht bzw. in der Pause zu stellen.

– Erholungsurlaub ist grundsätzlich nicht zu gewähren.

– Die Klassenleiter dürfen Beurlaubungen bei nebenstehenden Anlässen ohne Rücksprache mit der Schulleitung gewähren.

– Ein Antrag auf Beurlaubung ist mit Kenntnis des Ausbildungsbetriebes immer zu stellen!

– Für alle Anlässe, die in der rechten Spalte nicht aufgeführt sind, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Hierfür ist aus organisatorischen Gründen ein Vorlauf von mindestens drei Tagen nötig.

– Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu legen.

Nachgeholt werden:

–  Führerscheinprüfungen bei mehr als einem halben Tag

–  Beerdigung, außer bei Eltern, Großeltern und Geschwister

–  Hausarzttermine

Nicht nachgeholt werden:

–  Familienangelegenheiten bei Verwandtschaft 1. Grades (Hochzeit, Geburt)

–  Facharzt- und Gerichtstermine (auch Zeuge)

–  Jugendvertreter -versammlung (Betrieb)

Beurlaubung vom Schulbesuch bei Kammerprüfung – Es ist kein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.

– Der Klassenleiter ist rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

– Die Einladung zur Prüfung ist dem Klassenleiter vorzulegen.

–  Eine Nachholung des Unterrichts ist nicht erforderlich.

– Die Teilnahme an der Prüfung ist vom Klassenleiter zu gewähren!

Ordnungsdienst – wird von der Klassenleitung in das digitale Klassentagebuch eingetragen. – Lehrkräfte sind für die Einhaltung verantwortlich

Verhalten außerhalb des Klassenzimmers

Rauchen An allen bayerischen Schulen gilt ein generelles Rauchverbot.

Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten.

Auf Sauberkeit wird geachtet.
Höflichkeit Wir motivieren SuS, uns freundlich zu grüßen. Höflichkeit schafft eine gute Atmosphäre. Lehrkräfte haben Vorbildfunktion!

Wir bitten alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler die Verhaltensregeln einzuhalten.

Zudem fordern wir alle Lehrkräfte auf, in pädagogischer Eigenverantwortung den Verhaltenskatalog zu beachten und anzuwenden, ganz im Sinne eines reibungslosen Miteinanders!

Was ist eine Suchtmittelvereinbarung?

In der Suchtmittelvereinbarung wird der Umgang mit Schülern geregelt, bei denen der begründete Verdacht besteht oder von denen bekannt ist, dass sie im Bereich der Schule Suchtmittel mit sich führen, erwerben, zu sich nehmen, damit handeln oder das Handeln unterstützen.

Außerdem wird das Vorgehen gegenüber Schülern geregelt, deren Suchtverhalten außerhalb der Schule Auswirkungen auf das schulische Leben (z. B. Leistungsfähigkeit und Lernverhalten) hat.

 

Welche Ziele verfolgt eine Suchtmittelvereinbarung?

Die Suchtmittelvereinbarung schafft Klarheit bei allen Schülern, bietet eine Hilfestellung für die direkt betroffenen Schüler/Eltern/Ausbildungsbetriebe, schützt die Mitschüler und schafft eine einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit Sucht an der Schule.

 

Was versteht man unter dem Begriff „Suchtmittel“?

Unter dem Begriff „Suchtmittel“ sind Alkohol und illegale Drogen, bei bestimmten Konsummustern auch Medikamente zu verstehen. Zudem werden Medien (PC, Internet, Spielkonsolen, Smartphones etc.) als Suchtmittel verstanden, wenn der Betroffene sich übermäßig viel mit dem jeweiligen Medium beschäftigt und so die Schule, Arbeit und das soziale Umfeld vernachlässigt.

Auch bei anderen Suchterkrankungen, die einen negativen Einfluss auf die Schule haben, besteht die Möglichkeit, nach dem folgenden Muster zu reagieren.

 

Das Vorgehen der Hans-Glas-Schule:

Beratung
  1. Jeder Schüler, der Suchtmittel konsumiert, kann sich jederzeit an eine Lehrkraft seines Vertrauens oder an unser Beratungsteam wenden.
  2. Alle Informationen sind von allen Beteiligten streng vertraulich zu behandeln. Das Beratungsteam hat zudem Schweigepflicht.
  3. Alle Hinweise innerhalb der Schule, die sich auf den Gebrauch/Missbrauch von Suchtmitteln beziehen, werden ernst genommen. Den Schülern, die solche Hinweise geben, entstehen daraus keine Nachteile. Durch den Hinweis wird dem Betroffenen die Chance gegeben, möglichst schnell davon wegzukommen.
  4. Es folgt ein vertrauliches Gespräch mit dem Schüler.
  5. Bestätigt sich der Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch, wird die jeweilige Lehrkraft zunächst versuchen, dem Schüler interne und externe Hilfsangebote und Einrichtungen zu empfehlen.
Verpflichtung
  1. Der Betroffene kann zum Besuch einer Suchtberatungsstelle aufgefordert werden, den er durch Bescheinigungen belegen muss. Konkrete weitere Schritte können vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
  2. Bei minderjährigen Schülern müssen in aller Regel die Eltern informiert werden, spätestens jedoch bei erfolgloser oder nicht angenommener Hilfestellung. Bei ergebnisloser Unterrichtung der Erziehungsberechtigten erfolgt zudem eine Beteiligung des Jugendamts.
  3. Auch bei volljährigen Schülern können die Erziehungsberechtigten kontaktiert werden, wenn dieser Vereinbarung nicht widersprochen wird.
  4. Jeder Drogenkonsum im schulischen Bereich zieht eine Ordnungsmaßnahme nach sich.
  5. Sollte es darüber hinaus zu einer Gefährdung der Mitschüler (Drogenhandel, Drogenweitergabe etc.) kommen, wird die Schulleitung verständigt und eine Anzeige bei der Polizei gemäß § 30 BtMG gemacht. In diesem Fall erfolgt eine unverzügliche Schulentlassung (Art. 87 BayEUG) bzw. Ausschluss von der Schule (Art. 88 BayEUG).

Stanislav Postruznik, OStD

Schulleiter

 

Belehrung für Eltern, sonstige Sorgeberechtigte und volljährige Schüler gem. § 34 Abs. 5 Satz 2

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist‚ die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Wind-pocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfek-tionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-‚ Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen.

Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-. Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

§ 28a Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

Unsere Hygieneregeln und -konzepte basieren rechtlich auf der Grundlage des   § 28a des IfSG und sind somit für alle Personen an der Schule verbindlich.

 

Regeln zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes an der Hans-Glas-Schule während der COVID-19-Pandemie

Zur Vermeidung einer Verbreitung des Coronavirus müssen wir uns an der Hans-Glas-Schule an unten aufgeführte Regeln halten. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ist, dass von uns allen strenge Vorsichtsmaßahmen eingehalten werden.

Die Beachtung der folgenden Regeln ist daher extrem wichtig. Bitte halten Sie sich zum Schutz Ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler, Ihrer Lehrkräfte, unserem Verwaltungspersonal und auch zu Ihrem eigenen Schutz daran.

  • Wenn Sie coronabedingte Krankheitszeichen haben (z. B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Erbrechen, Übelkeit, Durchfall) bleiben Sie unbedingt zu Hause und melden sich krank! Klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eventuelle Testmöglichkeiten ab! Die Schule kann nur mit einem negativen Testergebnis wiederbetreten werden.
  • Beachten Sie das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m auf dem gesamten Schulgelände!
  • Bitte betreten und verlassen Sie das Schulgebäude zügig und gehen Sie nach Ankunft direkt in das Klassenzimmer auf Ihren Sitzplatz! Der Sitzplan sollte für alle Unterrichtsräume gleich sein, in jedem Fall sollten Sie die gleichen Banknachbarn in allen Räumen haben!
  • Beachten Sie die Maskenpflicht nach aktuellem Stand!
  • Achten Sie auf ausreichende Lüftung! Sollte die anwesende Lehrkraft nicht an das Lüften denken, erinnern Sie diese daran! Spätestens nach 20 Minuten hat eine Stoßlüftung zu erfolgen.
  • Halten Sie die Regeln der Husten- und Niesetikette ein (Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)!
  • Vermeiden Sie, mit Ihren Händen die Augen, die Nase und den Mund zu berühren!
  • Nutzen Sie Gegenstände (z. B. Stifte, Lineale, Arbeitsmittel) nicht gemeinsam mit Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern!
  • Nur eine Schülerin bzw. ein Schüler darf das Klassenzimmer z. B. für Toilettengänge verlassen. Sollte die Toilette belegt sein, warten Sie bitte mit Abstand außerhalb!
  • Bitte melden Sie fehlende Hygieneartikel und defekte Handtuchhalter in den Toiletten- und Waschräumen sofort bei der Lehrkraft!
  • Desinfizieren Sie sich die Hände mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln oder waschen Sie sich die Hände mehrmals täglich für mindestens 20 Sekunden gründlich mit Seife und trocknen Sie sich die Hände anschließend ab!
  • Die Pausenzeiten werden variabel festgelegt und finden unter Aufsicht der Lehrkraft statt.
  • Wenn der Pausenverkauf geöffnet ist, sind am Kiosk stets die Mindestabstände von
    1,5 m einzuhalten!
  • Schwangere Schülerinnen dürfen während der COVID-19-Pandemie die Berufsschule nicht betreten. Hiervon gibt es keine Ausnahmen. Sollten Sie schwanger sein, melden Sie sich bitte unverzüglich einer Lehrkraft oder der Schulleitung!

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen bzw. des
Internetzugangs an der Hans-Glas-Schule

A. Allgemeines

Die Hans-Glas-Schule erlässt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen sowie mobilen Endgeräten, als auch für selbst mitgebrachte Endgeräte mit Internetzugang folgende Nutzungsordnung. Sie gilt für die Nutzung des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts sowie außerhalb des Unterrichts. Auf die rechnergestützte Schulverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung.
Teil B der Nutzungsordnung gilt für jede Internetnutzung, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts.

B. Regeln für jede Nutzung

1. Zugangskennung und Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an den Computern in den EDV-Räumen der Schule bzw. am Internetzugang anmelden können. Diese Zugangsdaten wurden computergeneriert und werden den Schülern bei der Einweisung in die EDV-Systeme mitgeteilt. Das Passwort kann nur an Computern der EDV-Räume geändert werden. Ohne das individuelle Passwort ist keine Arbeit in den EDV-Räumen möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat, sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.

2. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder extremistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Weiterhin sind Nutzungen verboten, die Mitschüler oder Lehrer beleidigen oder herabwürdigen, ebenso das Nutzen von Tauschbörsen. Die Hans-Glas-Schule setzt die Filterlösung von Time-for-Kids ein, um solche Nutzung zu verhindern. Werden trotzdem solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren, damit die Filterfunktion angepasst werden kann. Eine gewerbliche oder politische Nutzung der EDV-Systeme der Hans-Glas-Schule ist ebenfalls untersagt.

3. Protokollierung des Datenverkehrs
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird. von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

4. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

5. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sowie die Displays mobiler Endgeräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, außerdem entsteht dadurch möglicherweise ein Hygieneproblem. Deshalb ist während der Nutzung der PCS und mobilen Endgeräte Essen und Trinken verboten.

6. Aufsicht
Da ein Filter nicht alle Verstöße unterbinden kann, muss grundsätzlich bei der Nutzung der EDV-Einrichtungen der Hans-Glas-Schule durch Schüler eine altersgemäße Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte sichergestellt sein.

7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte, sowie Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu beachten. Generell gilt, dass eine private Nutzung des Internet untersagt ist.

8. Verbreiten von Informationen im Internet
Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.B. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht: Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.

9. Regelung zur Verwendung selbst mitgebrachter mobiler Endgeräte
Werden von Schülerinnen und Schülern vom Betrieb zur Verfügung gestellte oder private Endgeräte in der Schule eingesetzt, so gilt hier ebenfalls die Nutzungsordnung des Internetzugangs an der Hans-Glas-Schule.

10. Verhaltenskatalog für Schüler zum Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten

  • Mobile Endgeräte sind im Klassenzimmer ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Unterrichtsstörung wird das mobile Endgerät durch die Lehrkraft abgenommen.
  • Mobile Endgeräte werden nur auf Anweisung der Lehrkraft im Unterricht verwendet.
  • Es werden in keinen Kanälen der Schule, wie z. B. E-Mail, MS-Teams, Klassenchats, usw. pornografische, rechtsradikale oder diskriminierende Inhalte verschickt. Es erfolgt eine Anzeige.
  • In Klassenchats verhält man sich respektvoll gegenüber seinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und Lehrkräften.
  • Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände, im Unterricht, in Online-Konferenzen sowie auch auf MS-Teams verboten.
  • Mobile Endgeräte können nur auf Nachfrage bei der Lehrkraft im Klassenzimmer aufgeladen werden.
  • Fotos von Leistungsnachweisen und Arbeitsblättern sind verboten. Es droht eine Anzeige.
  • Die Lizenzen für Schulprogramme enden mit Beendigung der Schulzeit.
  • Digitale Endgeräte (z. B. Handy, Tablet, Smartwatch, usw.) dürfen in Leistungsnachweisen nicht verwendet werden. (Digitale Prüfungen ausgenommen.)

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts

Außerhalb des. Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht in der Nutzungsordnung gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Voraussetzung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts ist die Genehmigung und altersgerechte Aufsicht durch die betreffende Lehrkraft. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Beachtung des Urheberrechts und auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Deshalb wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler in Dingolfing über das Internet mit ihren Zugangsdaten auf ihre Home-Verzeichnisse auf dem Schulserver, auch von außerhalb der Schule, zugreifen können. Für diese Nutzung gilt sinngemäß Abschnitt B. Nähere Informationen erteilen die Lehrkräfte.

D. Verantwortliche Personen

Dingolfing: Nebenstelle: Außenstelle:
StD Joachim Wendler OStR Thomas Haider StD Gert Aufschläger
edv@hgs-dingolfing.de t.haider@hgs-dingolfing.de g.aufschlaegert@hgs-landau.de

E. Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet für neu eingetretene Schüler eine Nutzerbelehrung statt.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Dingolfing, Juli 2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht.

Durch ihre Unterschrift willigen Sie in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos in folgenden Medien ein. 

  • Jahresbericht der Schule (soweit Veröffentlichung nicht bereits nach Art. 85 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zulässig)
  • örtliche Tagespresse
  • World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule www.hgs-dingolfing.de  (Siehe hierzu den Hinweis unten!) 

Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Klassenfotos werden nur im Jahresbericht veröffentlicht und lediglich mit alphabetischen Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos keine Namensangaben beigefügt. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst.

Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleitung mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis: 

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit von beliebigen Personen abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern, zu anderen Zwecken verwenden oder an andere Personen weitergeben.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Videos zu erstellen und ggf. zu veröffentlichen. Neben Aufnahmen zu unterrichtlichen Zwecken kommen besonders auch Filme über die Staatliche Berufsschule Dingolfing in Betracht.

Durch Ihre Unterschrift willigen Sie in die Veröffentlichung von Ton- Video- und Filmaufnahmen der betroffenen Person ein:

  • Aufnahmen zu unterrichtlichen Zwecken, z. B. Beratungs- und Verkaufsgespräch, Erklärvideo ohne Veröffentlichung
  • Aufnahmen zu unterrichtlichen Zwecken, z. B. Beratungs- und Verkaufsgespräch, Erklärvideo mit der Möglichkeit zur Veröffentlichung auf der Homepage der Schule www.hgs-dingolfing.de
  • Filmaufnahmen für einen Image-Film der Staatlichen Berufsschule mit der Möglichkeit zur Veröffentlichung auf der Homepage der Schule www.hgs-dingolfing.de

Die Rechteeinräumung an den Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleitung mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Bei Druckwerken und einer Veröffentlichung im Internet, Radio oder Fernsehen ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt oder die Sendung erstmalig ausgestrahlt oder online bereitgestellt ist.

Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis: 

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Videos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

 

 

 

Informationen zu Aufzeichnungen

Es ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt während Videokonferenzen oder auf dem Schulgelände Fotos, Screenshots, Tonmitschnitte, Videos oder ähnliche Aufzeichnungen zu erstellen. Insbesondere ist es auch nicht erlaubt von Personen, Prüfungen und nicht öffentlichen Veranstaltungen digitale Aufzeichnungen anzufertigen. Die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals sind zu beachten.

Ein Verstoß nicht nur schulische Ordnungsmaßnahmen, sondern auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Microsoft Unternehmen – Cloud Dienst Office 365 

Eine moderne Groupware für E-Mail, Datenablage und chat-basierte Kommunikation, in der als Zugangsdaten Ihr pseudonymisierter Vorname und Nachname, Anzeigename und E-Mailadresse gespeichert werden. Diese Daten liegen jedoch nicht auf lokalen Servern, sondern im Rahmen des Unternehmens-Cloud-Dienstes Office 365 in EU-Rechenzentren von Microsoft. 

Es ist vertraglich gesichert, dass Ihre Nutz-Daten den EU-Raum nicht verlassen und sie von Microsoft in keiner Weise ausgewertet oder gelesen werden können. Der RZ- Betrieb von Microsoft ist nach den Datenschutzrichtlinien ISO 27018 zertifiziert, alle Daten sind maschinell verschlüsselt. Die Nutzung von Office 365 ist unter der Maßgabe der Freiwilligkeit konform mit der Datenschutzgrundverordnung. 

Nähere Informationen zu Office 365 und den datenschutzrechtlichen Angaben finden Sie unter https://www.microsoft.com/de-de/trust-center/product-overview. 

Die Nutzung von Office 365 ist freiwillig. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Schulleitung die Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen, indem Sie dies unserem Datenschutzbeauftragten schriftlich mitteilen. 

Ich willige ein, dass mein Vorname, Nachname und Anmeldename pseudonimisiert zum Cloud-Dienst Office 365 übertragen und mit diesen Daten ein Nutzer-Konto mit E-Mailadresse angelegt wird. Zusätzlich willige ich ein, dass diese Angaben für die anderen Mitglieder der Schule, die Nutzer-Konten in derselben Office 365 Instanz haben, sichtbar sind. 

Internetportal mebis 

Persönliche Daten und nutzungsbezogene Daten 

Folgende Daten der SchülerInnen dürfen bei der Nutzung des Internetportals verarbeitet und gespeichert werden: 

Persönliche Daten: Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Schule, Klasse/Kurs, E-Mail-Adresse, lokale User-ID, Passwort, Benutzername, Stimme (im Rahmen von Audiobeiträgen). 

Nutzungsbezogene Daten: Datum der Anmeldung, Datum des ersten Logins, Datum des letzten Logins, Summe der Logins, Gesamtnutzungsdauer des Internetportals, in Anspruch genommener Speicherplatz, Mitgliedschaften in virtuellen Kursen/Räumen des Internetportals (auch im Rahmen einer Schulpartnerschaft) jeweils Datum des Beginns der Mitgliedschaft und Datum der letzten Nutzung der Mitgliedschaft, bearbeitete Lektionen, Fehler, Fehlerzahl in den absolvierten Tests, Korrekturzeichen und -anmerkungen, auf dem Internetportal veröffentlichte Beiträge (auch Audiobeiträge) und Lektionen, jeweils Datum der Erstellung und Datum der letzten Änderung der veröffentlichten Beiträge (auch Audiobeiträge) und Lektionen. 

Verarbeitung und Nutzung der Daten 

Die Lehrkräfte dürfen die Daten ihrer SchülerInnen im Rahmen des Internetportals verarbeiten bzw. nutzen, die SchülerInnen dürfen neben der Verarbeitung und Nutzung ihrer eigenen Daten lediglich Einsicht in den Vornamen und Namen ihrer Mitschüler nehmen. Darüber hinaus können die SchülerInnen aus didaktischen Gründen von der Lehrkraft befähigt werden, Einsicht in die Beiträge (auch Hörrecht betr. Audiobeiträge) und die bearbeiteten Lektionen ihrer MitschülerInnen zu nehmen. 

Bei Schulkooperationen gilt das Vorgenannte entsprechend mit folgender Maßgabe: Eine Datensicht der SchülerInnen untereinander sowie eine Datenverarbeitung durch die anderen beteiligten Lehrkräfte ist nur möglich, wenn alle beteiligten Lehrkräfte dies erlauben. 

Der Administrator der Schule kann im Rahmen seiner Administratorentätigkeit Daten der SchülerInnen seiner Schule verarbeiten/ nutzen. 

Die Daten werden im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben und sind für Unbefugte nicht einsehbar. 

Regelfristen für die Löschung der Daten 

Die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten werden gelöscht, wenn die Betroffenen, bei Minderjährigen ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst oder die Erziehungsberechtigten die erteilte Einwilligung widerrufen. 

Das Datum, bzw. die Klasse/Kurs, in der Lernplattform veröffentlichte Beiträge (auch Audiobeiträge) sowie die bearbeiteten Lektionen jeweils incl. Datum der Erstellung und Datum der letzten Änderung, die Fehler, die Fehlerzahl in den absolvierten Tests und die Korrekturanmerkungen werden jeweils spätestens am Ende des laufenden Schuljahres gelöscht. 

Die sonstigen gespeicherten Daten werden jeweils spätestens am Ende des Schuljahres gelöscht, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt (Schulwechsel oder Beendigung des Schulbesuchs). 

Ich habe die obige Datenschutzerklärung der Hans-Glas-Schule – Staatliche Berufsschule Dingolfing zur Nutzung des Internetportals mebis gelesen und erkläre mich mit den darin enthaltenen Nutzungsbedingungen einverstanden. 

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann. 

Stand: April 2021 Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO

Im Folgenden möchten wir Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung des Videokonferenzwerkzeugs Visavid (im Folgenden: „Visavid“) im Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (i.F.: Dienststellen) informieren:

Im Abschnitt I informieren wir Sie über die Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Login-Website viko.bycs.de. Die Datenverarbeitungen, die zum Anzeigen dieser Login-Seite erforderlich sind, liegen in der datenschutzrechtlichen Verantwortung des Staatsministeriums.

Im Abschnitt II informieren wir Sie über die durch die jeweilige Schule/Dienststelle stattfindende Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung und Verwendung der Anwendung Visavid. Die Erstellung von Videokonferenzen mittels Visavid (und damit verbunden das Versenden von Einwahllinks) ist ausschließlich durch Lehrkräfte, erst nach dem Login möglich. Entsprechend finden Sie diese Personen betreffende Informationen in Abschnitt II.B). Die Teilnahme an Videokonferenzen ist jeder eingeladenen Person möglich, also insbesondere Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und anderen Gastnutzern (z.B. Externe). Entsprechend finden Sie diese Personen betreffende Informationen in Abschnitt II.A).

I) Betrieb der Login-Website bycs.de

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Salvatorstraße 2 80327 München Tel: 089 2186-0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten/unsere Datenschutzbeauftragte unter: Behördliche Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Salvatorstraße 2 80327 München Telefon: 089 2186-0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@stmuk.bayern.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Bereitstellung des (Login-)Portals für Visavid. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch die

Auctores GmbH Amberger Straße 82 92318 Neumarkt

Die Auctores GmbH bedient sich beispielsweise zur Bereitstellung von Rechenzentrum-Services „weiterer Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Datenverarbeitung findet im EWR statt. Bei Vorliegen einer etwaigen gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (siehe insbes. unter I.B) „Protokollierung“).

Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nachfolgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München Telefon: 089 212672-0 Telefax: 089 212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von I.A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Die Login-Website für Visavid wird im Auftrag des StMUK durch die Auctores GmbH als Auftragsverarbeiter technisch umgesetzt. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs des zugehörigen Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher in unserem Auftrag durch die Auctores GmbH

Amberger Straße 82 92318 Neumarkt verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • Benutzername des angemeldeten Nutzerkontos (sofern nach dem Aufruf der Website ein Login – übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbewahrt und danach automatisiert gelöscht. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können die Daten nach Anforderung im Einzelfall an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Aktive Komponenten

Wir verwenden Javascript. Diese Funktion kann im Internetbrowser deaktiviert werden. Die Funktion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.

Cookies

Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Hinweis: Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Applikationen, die im Browser laufen, die Möglichkeit, Daten dort abzulegen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht automatisch an einen Server übertragen. Vielmehr organisiert die Applikation erst bei der Nutzung von Visavid entsprechend der Konfiguration, ob und welche Daten verarbeitet werden. So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglichkeit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu speichern. Das wird ausschließlich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abgelegt und beim erneuten Aufrufen ausgelesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird lediglich das Feld für den Teilnehmernamen vorausgefüllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Videokonferenz werden die Daten tatsächlich übermittelt.

Auswertung des Nutzungsverhaltens

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

II) Datenverarbeitungen im Rahmen der Verwendung von Visavid

Im Abschnitt II möchten wir Sie über die durch die Schule stattfindende Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung der Anwendung Visavid informieren.

Unter II.A) finden Sie Informationen zur Datenverarbeitung von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte; Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung). Unter II.B) finden Sie Informationen zur Datenverarbeitung von Nutzerinnen und Nutzern eines VisavidNutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

„Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Schule/Dienststelle, welche Du besuchst/Sie besuchen/an welcher Sie tätig sind, bzw. über die Sie einen Einladungslink erhalten haben. Eine vollumfänglich ausgefüllte Version dieser Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise im Internetauftritt der jeweiligen Schule bzw. Dienststelle. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise in anderweitiger Form erhalten und können diese bei Bedarf erneut bei der Schule/ Dienststelle anfordern.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Zuständiger Datenschutzbeauftragter ist der Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Schule/Dienststelle, welche Du besuchst/Sie besuchen/an welcher Sie tätig sind, bzw. über die Sie einen Einladungslink erhalten haben. Eine vollumfängliche Version dieser Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise im Internetauftritt der jeweiligen Schule oder Dienststelle. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise in anderweitiger Form erhalten und können diese bei Bedarf erneut bei der Schule/Dienststelle anfordern.

A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte; Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung)

Bei den Daten von Videokonferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) handelt es sich um diejenigen Daten, die im Rahmen der Durchführung einer Videokonferenz bekannt werden. Das sind beispielsweise Name, IP-Adresse, Inhaltsdaten der Videokonferenz und des Chats, ggfs. inklusive Bild und Ton (vgl. Ziffer 3.1.2, 3.1.5, 3.2 und 3.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden Protokolldaten von uns gespeichert.

Im Rahmen der Anwendung Visavid verwenden wir Javascript. Diese Funktion kann im Internetbrowser deaktiviert werden. Die Funktion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.

Wir setzen und verwenden dabei keine Cookies.

Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Applikationen, die im Browser laufen, die Möglichkeit, Daten dort abzulegen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht automatisch an einen Server übertragen. Vielmehr organisiert die Applikation erst bei der Nutzung von Visavid entsprechend der Konfiguration, ob und welche Daten verarbeitet werden.

So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglichkeit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu speichern. Das wird ausschließlich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abgelegt und beim erneuten Aufrufen ausgelesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird lediglich das Feld für den Teilnehmernamen vorausgefüllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Videokonferenz werden die Daten tatsächlich übermittelt.

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt. Rechtsgrundlage

Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung von Visavid erfolgt zur Bereitstellung von Videokonferenzräumen mit integrierter Chat-Funktion für Schulen und weitere Dienststellen, für Schulen zu den in Ziffer 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere

  • zum Zwecke der Durchführung von Distanzunterricht,
  • der Durchführung von Kommunikation mit Erziehungsberechtigten.

Empfänger

Schulinterne Empfänger

Empfänger sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Videokonferenz (beispielsweise pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare, Seminarlehrerkräfte und Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer). Diese sind Empfänger hinsichtlich der in der Videokonferenz jeweils sichtbaren oder hörbaren Daten (konkret: sichtbare Profilinformationen, Videobild und Ton im Rahmen von Videokonferenzen und der gruppenbezogenen Nutzungsdaten, hierzu Ziffer 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Externe Empfänger

Externe Empfänger können schul-externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Videokonferenzen sein (beispielsweise von anderen Behörden, Vereinen, Einrichtungen, Unternehmen). (Zu den jeweiligen Datenarten, die diese empfangen können, vgl. o.)

Zur Bereitstellung und Nutzung von Visavid ist die Übermittlung personenbezogener Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO).

Die Schule bedient sich zu Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support von Visavid folgender Auftragsverarbeiter:

o Auctores GmbH Die Auctores GmbH bedient sich beispielsweise zur Bereitstellung von Rechenzentrum-Services, einer Support-Hotline oder der Bereitstellung von VOIP-Interconnect für die telefonische Einwahl „weiterer Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Die Vorgaben zur Speicherdauer sind grundsätzlich Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO zu entnehmen.

Davon abweichend gilt Folgendes:

  • Die Protokolldaten werden aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webservern nach spätestens sieben Tagen durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbewahrt und danach automatisiert gelöscht.
  • Sämtliche Daten, die innerhalb einer Videokonferenz anfallen – also nicht nur Videobild und Ton (s. Ziffer 3.2 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO), sondern insbesondere auch Chatnachrichten (s. Ziffer 3.3 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) – werden nicht gespeichert, sondern mit Beendigung der Videokonferenz gelöscht.

B) Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Visavid-Nutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)

Zusätzlich zu den unter a) genannten Datenarten werden von Nutzerinnen und Nutzern eines Visavid Nutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte) nach dem Login Stammdaten, Passwort und Inhaltsdaten im Sinne der Ziffern 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO verarbeitet.

Darüber hinaus wird im Account der Nutzer gespeichert, dass die Nutzerinnen und Nutzer den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

Rechtsgrundlage

Für die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten sind die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang einschlägigen Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Zwecke

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid- Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung)

Darüber hinaus wird Visavid zu Fortbildungszwecken genutzt. Empfänger

Schulinterne Empfänger

Von der Schule beauftragter Administrator hinsichtlich Stammdaten, Passwort (dies nur schreibend) und Inhaltsdaten (Ziffer 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Im Übrigen siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne IDM- Anbindung) – Schulinterne Empfänger.

Externe Empfänger

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid- Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) – Empfänger.

Dauer der Speicherung

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid- Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) – Dauer der Speicherung.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und der jeweils für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, finden Sie in den allgemeinen Datenschutzhinweisen der jeweiligen Schule/Dienststelle, die auf den jeweiligen Homepages abrufbar sind. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise bereits in anderweitiger Form erhalten. Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich auch an die Schule/Dienststelle sowie den Datenschutzbeauftragten der Schule/Dienststelle wenden.

Rücksicht und Ordnung sind Grundvoraussetzungen für ein Zusammenleben in einer Gemeinschaft, also auch für unsere Schulgemeinschaft. Wir an der Hans-Glas-Schule setzen uns für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie Menschenrechte, Toleranz und Weltoffenheit ein und tolerieren keine diskriminierenden Äußerungen und Handlungen, die der Würde des Menschen widersprechen. Wir stehen für Gleichbehandlung und Achtung der Menschenwürde ein!

Die Schulleitung erlässt daher im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger, dem Landkreis Dingolfing-Landau, dem Berufsschulbeirat und der Schülermitverantwortung (SMV) diese Ordnung für die Hans-Glas-Schule, Staatliche Berufsschule Dingolfing mit Außenstelle Landau a. d. Isar. Grundlage ist das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), die Bayerische Schulordnung (BayScho), für die Berufsschulen (BSO) und die Schulordnung für die Berufliche Oberschule (FOBOSO) in Bayern.

I. Hausordnung

A  Verhalten auf dem Schulgelände

  1. Autos dürfen in Dingolfing – Nebenstelle nur auf dem Parkplatz Kirchweihwiese, in Landau a. d. Isar auf dem vorgesehenen Parkplatz (Schulgelände) abgestellt werden. Falls die gekennzeichneten Parkflächen für motorisierte Zweiräder (Mofas, Mopeds, Motorräder) vor dem Werkstättengebäude der Schule Dingolfing nicht mehr ausreichen, ist ebenfalls der Parkplatz auf der Kirchweihwiese anzufahren.
  2. Fahrräder können sowohl in Dingolfing als auch in Landau an der Isar an den vorhandenen Fahrradständern abgestellt werden. Sie sind durch die üblichen Schließvorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern. Markierte Flächen sind unbedingt freizuhalten.
  3. Das Fahren auf den Straßen im Schulviertel bedarf größter Vorsicht, um andere Personen nicht zu gefährden. An der Hauptstelle in Dingolfing und an der Außenstelle in Landau a. d. Isar darf auf dem Schulgrundstück nur im Schritttempo gefahren werden.
  4. Das Schulgrundstück darf aus versicherungstechnischen Gründen während der Vor- und Nachmittagspause nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden (es besteht sonst kein Versicherungsschutz).
  5. Wir beteiligen uns aktiv am Umweltschutz! Abfälle (Milchtüten, Schachteln, Glas und Blechdosen) sind getrennt in die bereitgestellten Abfallbehälter einzuwerfen.
  6. Wie an allen bayerischen Schulen gilt auch an der Hans-Glas-Schule das allgemeine Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.

B  Verhalten in den Schulgebäuden

  1. Das Schulhaus ist in Dingolfing und in Landau a. d. Isar ab 7:00 Uhr geöffnet. Fahrschüler können sich bis Unterrichtsbeginn in der Pausenhalle aufhalten.
  2. Der Pausenverkauf findet zu folgenden Zeiten statt:
Dingolfing Landau

07:30 – 08:00 Uhr

10:15 – 10:35 Uhr

12:05 – 13:35 Uhr

07:30 – 08:00

10:15 – 10:35

Außerhalb der angegebenen Zeiten dürfen weder Lebensmittel noch Getränke oder Schreib- und Zeichengeräte gekauft werden.

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
  2. Tische und Stühle in der Pausenhalle sind in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Abfälle gehören in die aufgestellten Abfallbehälter – getrennt nach Glas, Metall, Kunststoff, Papier und Restmüll. Die für den Reinigungsdienst eingeteilte Klasse geht zusammen mit ihrer Lehrkraft am Ende der Pause in die Aula und erledigt dort die restlichen Aufräumarbeiten.
  3. Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sowie lernmittelfreie Bücher sind pfleglich zu behandeln. Ganz besonders ist auf die Sauberhaltung der Wände in den Klassenzimmern, in den Fach- und Werkstatträumen, auf den Fluren, Treppenhäusern und Pausenhallen zu achten.
  4. Getränkeflaschen, Milch- und Kakaotüten sollen nicht in die Klassenzimmer, Fach- und Werkstatträume mitgenommen werden. In jedem Fall sind sie dort aber in den Schultaschen zu verstauen und gehören keinesfalls auf die Tische oder Fensterbänke!
  5. Abfälle sind in den Klassenzimmern und in den Fach- bzw. Werkstatträumen getrennt in die bereitstehenden Abfallkörbe einzuwerfen.
  6. Nach Unterrichtsschluss sind die Zimmer aufgeräumt zu hinterlassen (Stühle je nach Tischkonstruktion an bzw. auf die Tische, Drehstühle bleiben am Boden; keine Abfälle am Boden, unter den Schultischen und auf Fensterbänken; Boden kehren, Fenster schließen, Rollos hochziehen, Tafel wischen, Licht ausschalten).
  7. Die Toiletten und Waschräume sind in sauberem Zustand zu halten; mutwillige Beschädigungen werden strafrechtlich verfolgt. Rauchen ist auch dort strengstens verboten!
  8. Das Verhalten in den Fach- bzw. Werkstatträumen entspricht weitgehend den Ordnungsmaßnahmen in den Klassenzimmern. Auf die Unfallschutzbestimmungen wird ausdrücklich verwiesen (Besprechung der Fachraum- bzw. Werkstattordnungen).
  9. Auf die Benutzungsordnung in den EDV-Räumen wird besonders hingewiesen.
  10. Eigenmächtiges Hantieren an Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Schaltern ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt.
  11. Beschädigungen jeglicher Art sowie Diebstähle sind sofort einer Lehrkraft und im Sekretariat zu melden.

C  Verhalten in den Pausen und Freistunden

  1. Bei schönem Wetter sollen sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausen in den Schulhof begeben. Das Schulgrundstück darf nur in der Mittagspause verlassen werden.
  2. Am Morgen vor Unterrichtsbeginn, in den Vormittags- und Nachmittagspausen und in den Freistunden haben sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle bzw. auf dem Schulhof aufzuhalten. Während der Pausen ist das Verbleiben in den Unterrichtsräumen und Fluren untersagt.
  3. Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihre Unterrichtsräume. Das Herumstehen auf den Treppen und in den Gängen ist zu unterlassen.
  4. Ordnungswidrigkeiten, Unfälle und ähnliche Vorkommnisse während der Pausen und Freistunden müssen sofort bei der Pausenaufsicht, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden.

D  Allgemeines

  1. Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen muss den Anordnungen aller Lehrkräfte (auch der benachbarten Schulen), des Hausmeisters oder der Aufsichtspersonen Folge geleistet werden. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  2. Unfälle im Schulhaus, während des Sportunterrichts und auf dem Schulweg sind unverzüglich dem Klassenleiter und dem Sekretariat zu melden.
  3. Das Betreten fremder Klassenzimmer, Verwaltungsräume usw. ist den Schülern grundsätzlich untersagt.
  4. Sicherheitstüren („Panik-Türgriffe“) dürfen von Schülerinnen und Schülern nur bei Gefahren geöffnet werden.
  5. Mobiltelefone („Handys“) und sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player), die nicht zu Zwecken des Unterrichts verwendet werden, sind während des gesamten Schultags und auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten.

Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte für die Dauer des Unterrichtstages einbehalten werden!

II. Schulbesuchsordnung

  1. Wird ein Lehrer aus dem Unterricht gerufen, übernimmt der Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter – nach den Weisungen der Lehrkraft – die Aufsicht im Klassenzimmer.
  2. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn (Gongschlag) noch keine Lehrkraft im Zimmer, so benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Vertreter das Sekretariat.
  3. Schulversäumnisse sind am Unterrichtstag bis 8:00 Uhr telefonisch mitzuteilen und unverzüglich schriftlich zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung (gelbes Formblatt; bei mehr als drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Schulunfähigkeitsbescheinigung) ist innerhalb einer Woche, bei Block- oder Vollzeitunterricht innerhalb von drei Tagen, nachzureichen. Ist am Versäumnistag ein angekündigter Leistungsnachweis angesetzt, muss im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  4. Beurlaubungen aus besonderen Gründen sind in der Regel 14 Tage vorher beim Klassenleiter schriftlich einzureichen. Erholungsurlaub kann grundsätzlich nur während der Ferien eingebracht werden.

III. Sonstige schulorganisatorische Fragen

  1. Sprechstunden der Schulleitung sind von Montag bis Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Die Sprechstunden der Lehrkräfte sind nach persönlicher Vereinbarung jederzeit möglich.
  2. Änderungen bezüglich der Ausbildungsstelle, des Wohnortes, der Anschrift usw. sind sofort oder nach Bekanntwerden dem Klassenleiter anzugeben.
  3. Für Verlust oder Diebstahl von Geld, Urkunden oder Wertgegenständen, die in die Schule und in die Sportstätten mitgebracht werden, kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.
  4. Für das Verhalten bei Feueralarm wird auf die dafür bestehende besondere Vorschrift hingewiesen; diese wird zu Schuljahresbeginn vom Klassenleiter bekannt gegeben.
  5. Jeder Schüler hat mit den notwendigen Unterlagen (Bücher, Taschenrechner, Ordner usw.) zum Unterricht zu kommen. Fehlende Hefteinträge als Folge von Schulversäumnissen sind umgehend nachzuholen.

IV. Geltungsbereich; Durchsetzung; Haftung

  1. Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Hans-Glas-Schule, Staatliche Berufsschule Dingolfing mit Außenstelle Landau a. d. Isar.
  2. Verstöße gegen diese Hausordnung werden entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften geahndet.
  3. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandene Schäden haftet der verursachende Schüler.
  4. Diebstahl von Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen wird polizeilich verfolgt.
  5. Schuldhafte Versäumnisse werden nach dem BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) geahndet. Auch Geldbußen sind danach möglich.
  6. Für berufsschulberechtigte Schüler und Umschüler gilt die Hausordnung entsprechend.

Dingolfing, Juni 2023

Hans-Glas-Schule

Staatliche Berufsschule Dingolfing

mit Außenstelle Landau an der Isar

Stanislav Postruznik

Oberstudiendirektor