Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020

Die Schule ist verpflichtet, bei allen Schülerinnen und Schülern den Masernimpfstatus zu überprüfen. Die Möglichkeiten, wie der Nachweis erbracht werden kann und zahlreiche weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums (Anlage 7 Info Eltern) und auf dieser Homepage: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6891/so-setzen-schulen-das-masernschutzgesetz-richtig-um.html.

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 neu an die Hans-Glas-Schule kommen und sich online angemeldet haben bringen bitte am ersten Unterrichtstag die Dokumentationshilfe „Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz“ mit, den Sie bei Ihrer Online-Anmeldung ausgedruckt haben. Außerdem bringen Sie bitte Ihren Nachweis, z. B. den Impfpass, mit.

Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2019/20 an der Hans-Glas-Schule unterrichtet wurden, bringen bitte am ersten Schultag Ihren Nachweis des ausreichenden Masernschutzes (z. B. Impfpass) mit. Die Dokumentationshilfe können Sie hier (Anlage 5 Dokumentationshilfe Impfnachweis-1) ausdrucken und ausfüllen oder Sie erhalten diese von Ihrem Klassenleiter bzw. Ihren Klassenleiterin.