
Gegen Ende des Schuljahres 2024/25 besuchten Frau Fleischmann und Frau Ruhstorfer vom Finanzamt Dingolfing die Klasse Bank 11. Neben dem beispielhaften Ausfüllen der Steuererklärung mit dem Programm ELSTER erklärten die Dozentinnen schüler- und praxisnah die 39 Steuern, die in Deutschland erhoben werden, die verschiedenen Steuerklassen und die Steuer als Haupteinnahmequellen des Staates, was anhand der Steuerspirale erklärt wurde.
Zwei Themen waren dabei von besonderem Interesse für die angehenden Bankkaufleute: die steuermindernden Ausgaben und der Steuerbetrug.
Die Antwort auf die Frage, ob denn der für die Arbeit gekaufte Anzug im Rahmen der Werbungskosten berücksichtigt wird, machte jedoch nicht alle Schülerinnen und Schüler glücklich. Denn dies mussten die Dozentinnen grundsätzlich verneinen.
Dass sich Schwarzarbeit, z. B. im Rahmen von in Anspruch genommenen Handwerksleistungen, auch nicht lohnt, erzeugte allerdings einen größeren Aha-Effekt bei den Schülerinnen und Schülern. Denn die Kosten dieser Arbeiten kann man beim Eigenheim ebenfalls im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, sodass sich die vermeintliche Ersparnis durch Schwarzarbeit aufgrund der Rückerstattung vom Finanzamt fast aufhebt. Ob der Steuerbetrug und damit verbundene Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche das wert sind? Laut der Sachverständigen des Finanzamtes Dingolfing und der Schüler der Bank 11 gibt es dazu eine klare Antwort: Nein!
OStRin Regina Gründinger
OStRin Ulrike Haböck