Gibt es an der Hans-Glas-Schule eine Maskenpflicht?

Das Kultusministerium hat festgelegt, dass an bayerischen Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen während des Unterrichts grundsätzlich nicht erforderlich ist. Für den Unterricht ist die wichtigste und effektivste Maßnahme neben der Händehygiene und dem Einhalten der Husten- und Niesregeln das Abstandhalten von mindestens 1,5 m.

Außerhalb des Unterrichts, z. B. auf so genannten Begegnungsflächen (d. h. auf Fluren, in Gängen, Toiletten, den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und –ende) sind alle in der Schule Tätigen genauso wie Schülerinnen und Schüler und auch Besucher angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch in anderen Situationen, in denen der empfohlene Abstand von 1,5 m auch über organisatorisch Maßnahmen nicht gewährleistet werden kann, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies ist an der Hans-Glas-Schule etwa im fachpraktischen Unterricht der Fall.