Nutzungsvereinbarung digitaler Endgeräte an der Berufsschule

Nutzungsvereinbarung digitaler Endgeräte an der Berufsschule

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Dieses Regelwerk gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Hans-Glas-Schule während der gesamten Schulzeit sowie bei schulischen Veranstaltungen.

1.2 Alle Schüler/-innen dürfen digitale Endgeräte nur für schulische Zwecke nutzen, solange dies im Einklang mit den Unterrichtszielen und der Schul-/ Hausordnung steht.

1.3 Die Nutzung von digitalen Endgeräten während des Unterrichts muss durch die jeweilige Lehrkraft gestattet sein.

1.4 Jeder Schüler / jede Schülerin ist persönlich verantwortlich für die sichere Aufbewahrung und den ordnungsgemäßen Umgang mit seinem / ihrem eigenen digitalen Endgerät. Dies beinhaltet auch, dass der Schüler / die Schülerin das jeweilige Endgerät vollständig geladen zum Unterricht mitbringt bzw. eine eigene „Lademöglichkeit“ (z.B. Powerbank) parat hat.

1.5 Zusätzlich führt jeder Schüler / jede Schülerin immer Schreibutensilien (Papier und Stift) und Taschenrechner sowie alle Hilfsmittel, die sie für Leistungsnachweise brauchen (z.B. Tabellenbuch), mit.

2. Erlaubte Nutzung

2.1 Digitale Endgeräte dürfen (soweit vom Lehrenden erlaubt) während des Unterrichts für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Zugang zu Lernplattformen.
  • Durchführung von Recherchen zu aktuellen Unterrichtsthemen.
  • Erstellung und Bearbeitung von Arbeitsblättern, Projekten, Präsentationen oder Berichten.
  • Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern bzw. Mitschülerinnen in Bezug auf schulische Belange (z. B. über Schul-Apps, E-Mail – Hinweis: Lehrende erreichbar Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr)

2.2 Die Schüler/-innen dürfen im Rahmen des Unterrichts ausschließlich auf genehmigte Apps/ Programme und Webseiten zugreifen – siehe zugelassene bzw. erforderliche Programme (Anhang „Mindestsoftware“).

3. Verbotene Nutzung

3.1 Die Nutzung von digitalen Endgeräten für außerschulische Zwecke (z. B. soziale Medien, Spiele, unbefugte Kommunikation) während des Unterrichts ist strengstens untersagt.

3.2 Das Filmen oder Fotografieren von Lehrkräften und Mitschülern / Mitschülerinnen sowie von Unterrichtsinhalten ist ohne ausdrückliche Genehmigung ausnahmslos VERBOTEN.

3.3 Das Zugreifen auf unangemessene Inhalte (z. B. gewalttätige, diskriminierende oder pornografische Materialien, Glücksspielseiten und illegale Downloads oder Streaming-Dienste) ist strikt verboten.

3.4 Das Herunterladen großer Datenmengen, ohne Genehmigung, ist im Schulnetzwerk untersagt.

4. Verantwortung und Sicherheit

4.1 Schüler/-innen müssen ihre Geräte mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. sichere Passwörter, biometrische Sicherheitsfunktionen, 2-Faktor Authentifizierung) schützen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

4.2 Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verlust an persönlichen Geräten.

5. Sanktionen bei Verstößen

  • Ermahnung durch die Lehrkraft.
  • Vorübergehende Sicherstellung.
  • Benachrichtigung der Eltern/ Betriebe.
  • Einschränkung der Nutzung.
  • Kurze Protokolle über wiederholte Verstöße werden an die Schulleitung weitergeleitet, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Mitschrift mit Papier und Stift.

Mindestsoftware

 

Kategorie: Dokumente